Der Prokurator
und Hochzeitslader

- ein historischer Rückblick

Der Begriff PROKURATOR im Zusammenhang mit Hochzeiten wird in unserer Gegend, dem Südosten Deutschlands, erstmals in einem fürstlichen Mandat von l652 erwähnt. Demnach sind diese zu einen als Beistand für zivilrechtliche Sachen vor Gericht sowie für die Formalitäten bei Hofübergaben und Eheschliessungen zuständig. Im Hauptberuf waren die Prokuratoren meist Stadtschreiber, Lehrer oder Kaufleute.

Erstmals löste sich das Amt des Gerichtsprokurators von dem des Hochzeitsprokurators etwa zur Mitte des 18. Jahrhunderts. Bei der KIeidung wird von der "Festtagskleidung zur Mitte mit angebrachten Zierelementen" gesprochen .

Zu dieser Zeit kam aus dem Wegfall eine Teilaufgabe und den
damit verbundenen finanziellen Einbußen dieTätigkeit als Lader zur Hochzeit dazu. Mit dem zugehörigen Ladspruch sorgte er für die korrekte Übermittlung des Termins. Der Prokurator hatte damit keine leichte Aufgabe.
"Gebehochzeit" wurde die heute bekannte Form der Hochzeit genannt. Ausschließlich Geldgeschenke von den Gästen sollten für den finanziellen Start des jungen Ehestandes sorgen. Er musste versuchen, durch aufgeputztes Aussehen und einen, die zu erwartende Feierlichkeit groß und festlich schildernden Ladspruch, möglichst viele Gäste zum Besuch der Hochzeit zu bewegen.
Er fungierte jedoch nicht nur als HOCHZEITSBITTER, wie er auch bezeichnet wurde. Seine zweite wichtige Aufgabe war es, bei seinem Rundgang von Haus zu Haus, den er stets mit dem Bräutigam durchführte, für eine öffentliche Bekanntgabe der
beabsichtigten Eheschliessung zu sorgen.
Bei der Kleidung, auf die ich später noch eingehe, griff er stets auf die seiner Vorgänger zurück.

Die Tätigkeiten während der Feierlichkeiten waren nun breit gefächert. Es begann mit der Übernahme einer wichtigen Aufgabe, die bis dahin ein naher Verwandter des Brautpaares, der sog. EHRVATER hatte. Dieser führte die Platzanweisung der Gäste in Kirche und Gasthaus durch.
Schliesslich fiel die Organisation des ganzen Tages in die Hände des Prograders. Dieser führte durch seine Erfahrung gekonnt durch den Tag und gestaltete die einzelnen Programmpunkte durch Gebete und Anprachen aus .

Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts profilierte sich der Prokurator immer mehr im Geschehen der Landhochzeiten.
Doch zum Freiberuf wurde er erst, als Anfang des 19. Jahrhunderts Graf Maximilian von Monteglas in seiner Beamtenreform das zunächst priviIegierte Amt für jedermann freigab. Dies geschah in der sog. "..AIlerhöchste Verordnung ...die Einrichtung der
Landgerichte betreffend..", die das Amt dann nicht mehr als Pflicht für die Hochzeit vorsah, sondern als " ...nicht aufgedrungen werden..." schildert.

Nur die feste Verankerung im Hochzeitsbrauch hielt den Prokurator, oder heute PROG RADER in seinem Ehrenamt, was jedoch zum Ende des 19. Jahrhunderts durch die schwindende Zahl der grossen Hochzeiten rapide zurückging.
Die Rückkehr der Prograder oder mit Modenamen bezeichneten "HOCHZEITSLADER" bereitete sich in den 20er und 30er Jahren dieses Jahrhunderts vor .
Als Brauchtumsgestalt auf den Landhochzeiten Bayerns erkannte der Prograder seine Aufgaben in der Wiederbelebung alter Hochzeitsbräuche und Ritualen.
Dies wird in der heutigen Zeit wieder gern gesehen. So versucht der heutige Prograder, die alten Elemente in die "neuen" Hochzeiten einzugliedern und so die individuelle Feier, die auch das "Alt Hergebrachte" nicht vergisst, zu gestalten
.

 

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