| Der
Begriff PROKURATOR im Zusammenhang mit Hochzeiten wird in
unserer Gegend, dem Südosten Deutschlands, erstmals in
einem fürstlichen Mandat von l652 erwähnt. Demnach
sind diese zu einen als Beistand für zivilrechtliche
Sachen vor Gericht sowie für die Formalitäten bei
Hofübergaben und Eheschliessungen zuständig. Im
Hauptberuf waren die Prokuratoren meist Stadtschreiber, Lehrer
oder Kaufleute.
Erstmals
löste sich das Amt des Gerichtsprokurators von dem des
Hochzeitsprokurators etwa zur Mitte des 18. Jahrhunderts.
Bei der KIeidung wird von der "Festtagskleidung zur Mitte
mit angebrachten Zierelementen" gesprochen .
Zu
dieser Zeit kam aus dem Wegfall eine Teilaufgabe und den
damit verbundenen finanziellen Einbußen dieTätigkeit
als Lader zur Hochzeit dazu. Mit dem zugehörigen Ladspruch
sorgte er für die korrekte Übermittlung des Termins.
Der Prokurator hatte damit keine leichte Aufgabe.
"Gebehochzeit" wurde die heute bekannte Form der
Hochzeit genannt. Ausschließlich Geldgeschenke von den
Gästen sollten für den finanziellen Start des jungen
Ehestandes sorgen. Er musste versuchen, durch aufgeputztes
Aussehen und einen, die zu erwartende Feierlichkeit groß
und festlich schildernden Ladspruch, möglichst viele
Gäste zum Besuch der Hochzeit zu bewegen.
Er fungierte jedoch nicht nur als HOCHZEITSBITTER, wie er
auch bezeichnet wurde. Seine zweite wichtige Aufgabe war es,
bei seinem Rundgang von Haus zu Haus, den er stets mit dem
Bräutigam durchführte, für eine öffentliche
Bekanntgabe der
beabsichtigten Eheschliessung zu sorgen.
Bei der Kleidung, auf die ich später noch eingehe, griff
er stets auf die seiner Vorgänger zurück.
Die
Tätigkeiten während der Feierlichkeiten waren nun
breit gefächert. Es begann mit der Übernahme einer
wichtigen Aufgabe, die bis dahin ein naher Verwandter des
Brautpaares, der sog. EHRVATER hatte. Dieser führte die
Platzanweisung der Gäste in Kirche und Gasthaus durch.
Schliesslich fiel die Organisation des ganzen Tages in die
Hände des Prograders. Dieser führte durch seine
Erfahrung gekonnt durch den Tag und gestaltete die einzelnen
Programmpunkte durch Gebete und Anprachen aus .
Bis
zum Ende des 18. Jahrhunderts profilierte sich der Prokurator
immer mehr im Geschehen der Landhochzeiten.
Doch zum Freiberuf wurde er erst, als Anfang des 19. Jahrhunderts
Graf Maximilian von Monteglas in seiner Beamtenreform das
zunächst priviIegierte Amt für jedermann freigab.
Dies geschah in der sog. "..AIlerhöchste Verordnung
...die Einrichtung der
Landgerichte betreffend..", die das Amt dann nicht mehr
als Pflicht für die Hochzeit vorsah, sondern als "
...nicht aufgedrungen werden..." schildert.
Nur
die feste Verankerung im Hochzeitsbrauch hielt den Prokurator,
oder heute PROG RADER in seinem Ehrenamt, was jedoch zum Ende
des 19. Jahrhunderts durch die schwindende Zahl der grossen
Hochzeiten rapide zurückging.
Die Rückkehr der Prograder oder mit Modenamen bezeichneten
"HOCHZEITSLADER" bereitete sich in den 20er und
30er Jahren dieses Jahrhunderts vor .
Als Brauchtumsgestalt auf den Landhochzeiten Bayerns erkannte
der Prograder seine Aufgaben in der Wiederbelebung alter Hochzeitsbräuche
und Ritualen.
Dies wird in der heutigen Zeit wieder gern gesehen. So versucht
der heutige Prograder, die alten Elemente in die "neuen"
Hochzeiten einzugliedern und so die individuelle Feier, die
auch das "Alt Hergebrachte" nicht vergisst, zu gestalten.
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